Hier haben wir die wichtigsten Informationen über die verschiedenen Institutionen zusammengestellt. An mancher Stelle werden wir das in Zukunft noch überarbeiten. Wenn Du Fragen zu einzelnen Punkt hast, melde dich gern direkt bei uns.

Bürgermeister/in

Was sind die Aufgaben eines hauptamtlichen Bürgermeisters?

In vielen Gemeinden und Städten engagieren sich gewählte Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in der Gemeinde- oder Stadtvertretung. Zusätzlich gibt es eine/n hauptberufliche/n Bürgermeister/in, der/die die gesamte Verwaltung leitet. Anders als die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter gehört der hauptamtliche Bürgermeister nicht der Stadtvertretung an.

In großen oder kreisfreien Städten kann der hauptamtliche Bürgermeister sogar die Bezeichnung „Oberbürgermeister“ tragen, was seine herausgehobene Stellung innerhalb der Verwaltung und der Stadt unterstreicht.

Was sind die Aufgaben eines ehrenamtlichen Bürgermeisters?

Gemeinden, die weniger als 5.000 Einwohner*innen haben, sind ohne eigenen Verwaltungsapparat. In diesem Fall werden sie durch die Gemeinde- oder Stadtvertretungen geführt. Verwaltungsaufgaben übernimmt dann die übergeordnete Amtsverwaltung. Der/die  Bürgermeister/in ist sitzt in solchen Gemeinden der Gemeindevertretung vor und vertritt die Gemeinde nach außen. Die ehrenamtlichen Bürgermeister vertreten ihre Gemeinde im sogenannten Amtsausschuss, wo sie sich mit anderen Bürgermeistern auf gemeinsame Projekte verständigen. Die eigentliche Verwaltung wird von einem leitenden Verwaltungsbeamten geleitet, der vom Amtsausschuss bestellt wird. Allerdings kann diese Funktion in einigen Ämtern auch von einem der ehrenamtlichen Bürgermeister übernommen werden. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister führt dieses Amt in seiner Freizeit aus.

In MV gibt es circa 720 selbstständige Gemeinden. Um die 500 davon haben sogar unter 1000 Einwohner*innen.

Was macht ein Bürgermeister allgemein?

Der (Ober-)Bürgermeister spielt eine entscheidende Rolle in der lokalen Politik und Verwaltung. Seine Befugnisse variieren je nach Bundesland aufgrund unterschiedlicher Landesverfassungen. Er leitet die Politik einer Stadt oder Gemeinde und repräsentiert diese nach außen. Dazu gehören die Organisation von Empfängen, die Pflege von Städtepartnerschaften und die Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger.

Die Wahl des Bürgermeisters erfolgt entweder direkt durch die Bürgerinnen und Bürger oder durch die Gemeinde selbst, in Ausnahmefällen auch durch den Stadt- oder Gemeinderat. Sowohl der Bürgermeister als auch der Rat treffen gemeinsam Entscheidungen für die Gemeinde und leiten deren Verwaltung. Der Bürgermeister ist Vorsitzender im Gemeinderat und hat dort Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit im Gemeinderat entscheidet seine Stimme.

Zu den Aufgaben des Bürgermeisters gehört auch der Vorsitz im Hauptausschuss des Gemeinderats, der die Arbeit der anderen Ausschüsse koordiniert. Er ist für die Ausführung der Ratsbeschlüsse verantwortlich und überwacht die laufenden Geschäfte der Gemeinde. Zudem vertritt er die Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten.

Die herausragende Rolle des Bürgermeisters ist durch vier Funktionen gekennzeichnet: die externe Repräsentation der Gemeinde, die Leitung der Gemeindevertretung bzw. die Verwaltungsleitung sowie die Dienstvorgesetztenfunktion für die kommunalen Mitarbeiter. Dadurch kann der Bürgermeister in alle Phasen des politischen Entscheidungsprozesses eingreifen und in Sonderfällen auch selbstständig entscheiden. Er verfügt über herausgehobene Gestaltungskraft und kann Verwaltungsstrukturen anpassen, um eine effektive und effiziente Ablauforganisation zu gewährleisten.

Gemeindevertretung

Was sind die Aufgaben einer Gemeindevertretung?

Die Gemeindevertretung ist ein von den Bürgerinnen und Bürgern gewähltes Kollegialorgan und das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung. Sie trifft viele Entscheidungen, die die Kommunalverwaltung gegenüber den Bürgern zu vollziehen hat. Als zentrales Willensbildungsorgan ist sie maßgeblich an der Entscheidungsfindung beteiligt, jedoch prägt die Verwaltung den Prozess entscheidend mit.

Um die Vielzahl kommunaler Angelegenheiten effizient zu bearbeiten, können Aufgaben und Entscheidungen auf Ausschüsse delegiert werden. Diese kleinen Beratungs- und Entscheidungsgremien unterstützen die Gemeindevertretung bei ihrer Arbeit. Einige Ausschüsse haben sogar beschließende Befugnisse, sodass ihre Entscheidungen direkt umgesetzt werden, ohne erneut von der Gemeindevertretung bestätigt zu werden. Die genauen Zuständigkeiten der Ausschüsse und die Entscheidungsbefugnisse werden in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt.

Zusätzlich regelt die Hauptsatzung, welche Entscheidungen der oder die Bürgermeister/in eigenständig treffen kann, ohne die Gemeindevertretung einzubeziehen.

Stadtvertretung / Bürgerschaft

Was sind die Aufgaben der Stadtvertretung?

Die Stadtvertretung ist Deine Vertretung, Dein Parlament in der Stadt. In Hansestädten wird sie Bürgerschaft genannt. Dort wird entschieden, was von der Verwaltung umgesetzt werden muss. Die Mitglieder der Stadtvertretung entscheiden, wie das Budget der Stadt verteilt wird. Also, wie viel Geld für Schulen, Straßenbau, Feuerwehren oder die Förderung von kulturellen Veranstaltungen ausgegeben wird. Sie kann über die Einrichtung neuer Schulen oder außerschulischer Bildungsprogramme entscheiden. Außerdem wird in der Stadtvertretung über Infrastrukturprojekte abgestimmt, wie den Bau oder die Erweiterung von Krankenhäusern, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Entwicklung neuer Wohngebiete in Abstimmung mit den betroffenen Ortsbeiräten. In eigentliche inhaltliche Arbeit finden in den thematisch festgelegten Ausschüssen statt.

Kreistag

Was sind die Aufgaben des Kreistages?
Der Kreistag ist Dein Parlament im Landkreis. Dort wird entschieden, was von der Verwaltung umgesetzt werden muss. Der Kreistag entscheidet, wie das Budget des Kreises verteilt wird. Also, wie viel Geld für Schulen, Straßenbau, Feuerwehren oder kulturelle Veranstaltungen ausgegeben wird. Er kann über die Einrichtung neuer Schulen oder Bildungsprogramme entscheiden. Außerdem wird im Kreistag über Infrastrukturprojekte abgestimmt, wie den Bau von Krankenhäusern, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Entwicklung neuer Wohngebiete in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden.

Landtag

Was sind die Aufgaben des Landtages?

Der Landtag ist das von den Bürger*innen gewählte Parlament eines Bundeslandes. Seine Aufgaben umfassen die Verabschiedung neuer Gesetze oder Änderungen bestehender Gesetze, die für alle Menschen im entsprechenden Bundesland gelten. Der Landtag entscheidet über den Haushalt des Bundeslandes und wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin. Zudem überwacht er die Arbeit der Landesregierung.

Ähnlich wie im Bundestag erfüllen die Landtage vier grundlegende Funktionen: Gesetzgebung, Wahl, Kontrolle und Repräsentation. In Bezug auf die Gesetzgebung behandeln die Landtage Themen wie Schul-, Hochschul- und Bildungswesen und Kommunalwesen sowie Polizeirecht.

Die Wahlfunktion des Landtages umfasst die Wahl des Regierungschefs und die Zustimmung zum Amtsantritt des Kabinetts. Die Landtage haben einen bedeutenden Einfluss auf die Regierungsbildung.

Die Kontrollfunktion des Landtages wird oft von der Opposition wahrgenommen. Diese nutzt Instrumente wie Fragestunden und Untersuchungsausschüsse, um die Regierung zu kontrollieren.

Die Repräsentativfunktion des Landtages besteht darin, den Wählerwillen aufzunehmen und zu repräsentieren. Die parteipolitische Zusammensetzung der Landtage beeinflusst maßgeblich die Regierungsbildung und den politischen Kurs des jeweiligen Bundeslandes. Die Regierungsparteien bestimmen die Landespolitik, während die Opposition deren Arbeit kontrolliert und kritisiert.

Beispielsweise entscheidet der Landtag über die Budgetverteilung des Bundeslandes und wofür wie viel Geld ausgegeben wird.

Bundestag / Bundesrat

Was sind die Aufgaben des Bundestages?

Der Bundestag ist das Parlament auf Bundesebene, in dem Bundestagsabgeordnete sitzen, die das ganze Volk repräsentieren und sind in Fraktionen und Ausschüssen organisiert. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und zusammen mit dem Bundesrat die Richter des Bundesverfassungsgerichts, sowie den Bundespräsidenten in der Bundesversammlung.

Die Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen im Parlament bestimmen die Bundespolitik. Sie können Gesetzesvorlagen einbringen. Abgeordnete sitzen auch in Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen für verschiedene Politikbereiche, für die sie spezialisiert sind. Dort beraten sie Gesetzesentwürfe und andere Anträge und bereiten Entscheidungen vor.

Die wichtigsten Funktionen des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Repräsentation. Der Bundestag hat auch verschiedene Ausschüsse. Dort findet die Hauptaufgabe der Bundestagsabgeordneten statt. Es gibt ständige Ausschüsse wie den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss oder den Sportausschuss, die sich während der gesamten Legislaturperiode mit verschiedenen Themen befassen. In diesen Ausschüssen werden Gesetzesentwürfe und andere Initiativen diskutiert und formuliert, bevor sie dem Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es ist keine bestimmte Anzahl an Ausschüssen festgelegt. Es können auch Ausschüsse zu anderen Themen gebildet werden.

Beispielsweise hat der Bundestag das Deutschlandticket, die Ehe für alle und die Cannabislegalisierung auf den Weg gebracht.

Wie läuft ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ab?

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beginnt damit, dass dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt wird (Gesetzesinitiative). Dies wird auch als das „Einbringen“ eines Gesetzentwurfs bezeichnet. Gesetzentwürfe können durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht werden.

Welchen Weg ein Gesetzentwurf zunächst nimmt, hängt davon ab, wer den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringt:

Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages werden unmittelbar im Bundestag beraten. Die Bundesregierung oder der Bundesrat müssen keine Gelegenheit zur Stellungnahme oder Äußerung zu einem solchen Entwurf haben. Bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bundestages bittet der Bundestag die Bundesregierung manchmal um Unterstützung bei der Formulierung des Gesetzentwurfs. Dies wird als Formulierungshilfe bezeichnet.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung leitet die Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zu. Daraufhin gibt der Bundesrat eine Stellungnahme ab, woraufhin die Bundesregierung hierauf ebenfalls in einer Stellungnahme antworten kann. Diese Stellungnahme der Bundesregierung wird auch „Gegenäußerung“ genannt. Die Möglichkeit einer Gegenäußerung ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt, entspricht aber ständiger Praxis. Nach dem Beschluss der Gegenäußerung durch die Bundesregierung leitet das Bundeskanzleramt den Entwurf mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung an die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Bundestages, um den Entwurf hierdurch in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Gesetzentwürfe des Bundesrates leitet der Bundesrat zunächst der Bundesregierung zu.

Die Behandlung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag folgt dann bestimmten Abläufen, die nicht im Grundgesetz, sondern in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags geregelt sind. Man unterscheidet zwischen drei Beratungen im Bundestag, die auch „Lesungen“ genannt werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt. Hier erfolgt die detaillierte fachliche Bearbeitung und politische Feinabstimmung des Gesetzentwurfs.

In der ersten Beratung überweist der Bundestag den Gesetzentwurf in der Regel einem bestimmten Fachausschuss des Bundestages. In diesem Fachausschuss wird der Gesetzentwurf dann im Detail beraten und diskutiert. Der Ausschuss kann auch beispielsweise Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Fachgebiet anhören und den Gesetzentwurf mit diesen erörtern (Sachverständigenanhörung). Am Ende seiner Beratungen legt der Ausschuss dem Plenum einen Bericht vor. Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses sind die Grundlage für die anschließende zweite Lesung im Plenum.

In der zweiten Beratung kann der Gesetzentwurf im Einzelnen diskutiert und über Änderungsanträge verhandelt werden.

In der dritten Beratung wird der Gesetzentwurf auf Grundlage der zweiten Beratung erneut aufgerufen. Am Schluss der Beratungen wird über den Gesetzentwurf abgestimmt.

Wenn ein Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, leitet der Präsident oder die Präsidentin des Bundestages den Gesetzentwurf dem Bundesrat zu. Anschließend befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf. Das weitere Verfahren hängt davon ab, ob das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf (Zustimmungsgesetz) oder es sich um ein sogenannte Einspruchsgesetz handelt.

Ob ein Gesetz ein Einspruchs- oder ein Zustimmungsgesetz ist, richtet sich nach dem Grundgesetz. Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates nur dann, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Zustimmungsbedürftig sind beispielsweise Gesetze, welche das Grundgesetz ändern sollen (hier ist zudem eine Zweidrittelmehrheit erforderlich) oder Gesetze, welche das Verwaltungsverfahren ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder regeln und weitere im Grundgesetz ausdrücklich genannte Fälle. Alle anderen Gesetze sind sogenannte Einspruchsgesetze, bei denen der Bundesrat lediglich Einspruch gegen das Gesetz einlegen kann, den der Bundestag jedoch überstimmen kann.

Bei Einspruchsgesetzen hat der Bundesrat folgende Möglichkeiten der Entscheidung:

Der Bundesrat kann beschließen, keinen Einspruch zu erheben. Dann ist das Gesetz zustande gekommen.

Der Bundesrat kann den sogenannten Vermittlungsausschuss anrufen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Bundesrat später gegen das Gesetz Einspruch einlegen kann.

Einspruchsgesetze, bei denen der Bundesrat Einspruch eingelegt hat, kommen zustande, wenn der Bundesrat seinen Einspruch zurücknimmt oder der Bundestag den Einspruch des Bundesrats überstimmt.

Bei Zustimmungsgesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entscheidungsmöglichkeiten:

  • Der Bundesrat kann dem Gesetz ausdrücklich zustimmen. Das Gesetz ist dann zustande gekommen.
  • Der Bundesrat kann dem Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses seine Zustimmung verweigern. In diesem Fall ist das Verfahren beendet, wenn nicht der Deutsche Bundestag oder die Bundesregierung ihrerseits die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen.
  • Der Bundesrat kann auch hier den Vermittlungsausschuss anrufen.

Zustimmungsgesetze kommen nur zustande, wenn der Bundesrat ihnen zustimmt.

Wenn in den vorgenannten Fällen der Vermittlungsausschuss angerufen wird, vermittelt dieser zwischen Bund und Ländern. Der Vermittlungsausschuss ist ein politisches Gremium, das aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates besteht. Er sucht nach Kompromissen zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat und soll einen Interessenausgleich zwischen dem Bund und den Ländern herstellen.

Wenn ein Gesetz den Deutschen Bundestag und den Bundesrat nach den genannten Abläufen passiert hat, wird es dem Bundespräsidenten zugeleitet. Die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden nach Unterschrift durch den Bundeskanzler und den zuständigen Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin (Gegenzeichnung) vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.

Europaparlament

Was hat das Europaparlament mit mir zu tun?

Jeder fünfte Job in Deutschland hängt von Europa ab. Kein anderes Land profitiert von Europa so stark wie Deutschland. Mit 96 Abgeordneten entsendet Deutschland die meisten in das Europäische Parlament. In MV profitieren wir von einem demokratischen Ostseeraum und von den Erfahrungen unserer Nachbarinnern und Nachbarn in den Ostseeanrainerstaaten. Mit vielen EU-Mitteln können wir in MV Strukturen in ländlichen Regionen verbessern, Bildungs- und Nachhaltigkeitsprojekte fördern. Die neue Turnhalle, die KiTa oder der Radweg in Ihrer Nähe wurde sehr wahrscheinlich mithilfe von EU-Geldern gebaut. Auch das macht Europa möglich. Und MV profitiert davon.

Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments? Worüber kann es entscheiden?

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Bürger und Bürgerinnen Europas. Es trifft sich in Straßburg und Brüssel.

Alle 5 Jahre finden Wahlen zum Europäischen Parlament statt. In MV ist es an vielen Orten üblich, diese Wahlen am gleichen Tag abzuhalten, wie Kommunalwahlen. 2024 findet die Wahl am 9. Juni statt.

Je nach Einwohnerzahl entsenden die Mitgliedsstaaten eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten in das Europäische Parlament. Weil Deutschland die meisten Einwohner in der EU hat, entsendet es die meisten Abgeordneten in das Parlament – 96 Personen.

Aufgaben des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament ist ein direkt gewähltes Organ der Europäischen Union, das maßgeblich für die Gesetzgebung, Kontrolle der anderen Organe und den Haushalt zuständig ist.

  • Es entscheidet mit dem Ministerrat über Gesetze in der EU.
  • Es muss zustimmen, wenn die EU einen Vertrag mit einem anderen Staat
    schließen will.
  • Es entscheidet über das Geld (Haushaltsplan bzw. "mehrjähriger Finanzrahmen") in der EU mit.
  • Es prüft, ob sich die EU beim Geldausgeben an die Regeln hält.
  • Es kontrolliert die Arbeit der Europäischen Kommission.

Die Gesetzgebung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments. Es verabschiedet EU-Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem Rat der EU (siehe Infobox) auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission (siehe Infobox). Das Parlament hat auch das Recht, internationale Abkommen zu genehmigen oder abzulehnen.

Das Europäische Parlament ist auch für die Kontrolle aller EU-Organe verantwortlich. Es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission und stimmt über die Ernennung der gesamten Kommission ab. Es hat auch das Recht, ein Misstrauensvotum gegen die Kommission zu beantragen, was dazu führen kann, dass die Kommission zurücktritt.

Schließlich ist das Europäische Parlament für den EU-Haushalt verantwortlich. Es stellt den Haushaltsplan der EU auf und genehmigt den langfristigen EU-Haushalt, den sogenannten “mehrjährigen Finanzrahmen”. Es entscheidet also, wofür in der EU Geld ausgegeben werden kann – zusätzlich zu den Mitteln der Mitgliedsstaaten und ihrer Verwaltungseinheiten (wie zum Beispiel Bundesländer und Gemeinden). Welche Art der Landwirtschaft wird gefördert? Welche Art von Projekten in bestimmten Regionen können mit EU-Mitteln gefördert werden? All diese Entscheidungen sind auch abhängig davon, wie viel Geld für jeden Bereich im EU-Haushaltsplan vorgesehen ist.

Wie funktioniert die EU?

Demokratie braucht Demokrat*innen. Demokratie braucht Dich. Für Dich sind wir viele. Mit Dir sind wir mehr.