LUP, MSE, VG, VR: Landratswahlen 2025

Am 11. Mai 2025 sind Landratswahlen!

In Mecklenburg-Vorpommern wird in vier Kreisen 2025 ein neuer Landrat gewählt. Wir sind bereit. Mit Stefan Sternberg, Heiko Miraß, Johannes Arlt und Erik von Malottki hast Du eine hervorragende Wahl. Alle bringen langjährige Erfahrung, tiefes Fachwissen und ein klares Bekenntnis zu ihrer Heimat mit. Die Vier stehen für Zusammenhalt, Fortschritt und soziale Politik für Dich.
 

Unsere Kandidaten

Stefan Sternberg (LUP)

In Ludwigslust-Parchim tritt der amtierende Landrat Stefan Sternberg erneut an. Seit seiner ersten Wahl hat er den Landkreis mit Weitsicht und Engagement geführt und dabei zahlreiche Projekte zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt.

Heiko Miraß (VG)

Im Landkreis Vorpommern-Rügen wurde Heiko Miraß als Kandidat nominiert. Der 57-jährige Vorpommern-Staatssekretär ist fest in der Region verwurzelt und verfügt über ein umfangreiches Netzwerk in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Seine Arbeit wird im gesamten Kreis hoch geschätzt.

Johannes Arlt (MSE)

Für die Mecklenburgische Seenplatte kandidiert Johannes Arlt. Als Bundestagsabgeordneter hat er sich intensiv für die Belange der Region eingesetzt und bringt wertvolle politische Erfahrung mit, die er nun auf kommunaler Ebene einbringen möchte.

Erik von Malottki (VG)

Für Vorpommern-Greifswald stellt sich Erik von Malottki zur Wahl. Nach seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter möchte er nun auf Landkreisebene Verantwortung übernehmen und die Zukunft der Region aktiv mitgestalten.

Spenden

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Über die Spendenplattform Spendino GRÜN nehmen wir Spenden über PayPal oder Lastschrift entgegen. Selbstverständlich können Privatpersonen oder Unternehmen eine Spendenquittung erhalten.

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Natürlich können Spenden auch ganz einfach per Überweisung an den SPD-Landesverband gerichtet werden. Die Bankdaten dafür lauten:

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BIC: BELADEBEXX

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Steuerliche Hinweise

Die Lohn-/Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und/oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und/oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).

Darüber hinaus gehende Spenden und/oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).

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