Kontext politischer Werbung: Transparenzerklärung nach TTPA-Verordnung
Verteilung Bilanzflyer im Wahlkreis 24,
Kandidatin Dr. Monique Wölk
Herausgeber: Presseservice Grimmen UG, Vietlipper Dorfstraße 19, 18507 Grimmen
1. Der Sponsor (Details)
- Name / Bezeichnung: SPD-Ortsverein Richtenberg-Franzburg
- Rechtsform (bei juristischen Personen): politische Partei (Ortsverein)
- Sitz / Anschrift: Weißgerberstraße 14, 17489 Greifswald
- E-Mail-Adresse / Telefonnummer: kv-vg@spd.de, 03834 2500
- Name und Funktion des Vertretungsberechtigten (falls zutreffend): Jan Zipperling, OV-Vorsitzender
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert
- SPD-Landesvorstand MV
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert
- SPD-Ortsverein Richtenberg-Franzburg
4. Zeitraum der Veröffentlichung:
- Mai–September 2026
5. Aggregierte Beträge für die politische Anzeige
- 1.100,00 Euro
6. Aggregierte Beträge für die politische Werbekampagne
- 1.100,00 Euro
7. Informationen über die Herkunft der Beträge
- privat (Spenden, Partei-/Eigenmittel) aus der EU
8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge:
- Tarif des Presseservice zur Verteilung à Flyer
9. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
- Politische Informationen des SPD-Ortsvereins Wismar zur Landtagswahl 2026 in MV sowie allgemeine politische Informationen
10. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige
11. Reichweite der politischen Anzeige:
- Gebiet des Wahlkreises 24 zur Landtagswahl 2026
Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?
Informationen über den Meldemechanismus
Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900 Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine bei uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden.
Meldeverfahren für politische Anzeigen gemäß VO (EU) 2024/900
Wir sind als Herausgeber politischer Werbung verpflichtet, ein Verfahren zur Entgegennahme von Meldungen über politische Anzeigen bereitzustellen, die möglicherweise nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung entsprechen.
Bitte nehmen Sie folgende Informationen in die Meldung auf, damit wir sie ordnungsgemäß verarbeiten können:
- Begründete Erklärung, warum Sie glauben, dass die betreffende politische Anzeige gegen die Verordnung verstößt.
- Angaben zur Identifizierung der Anzeige (Anzeigenkennung aus der Transparenzbekanntmachung oder Motiv / Absender der Anzeige, Medium und Erscheinungstag der Anzeige)
- Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie kontaktieren und Ihnen eine Eingangsbestätigung senden können.
Unbeschadet sonstiger Verwaltungsverfahren oder gerichtlicher Rechtsbehelfe steht Ihnen grundsätzlich nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/900 ein Beschwerderecht bei den zuständigen Behörden zu.
Ihre Meldungen werden durch unsere Mitarbeiter geprüft und unterliegen nicht automatisierten Prüfverfahren.
Rechtliche Grundlage
Dieser Transparenzhinweis wird gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung) bereitgestellt. Die Verordnung verpflichtet Anbieter politischer Werbung zur Offenlegung bestimmter Informationen, um die Transparenz im demokratischen Prozess zu gewährleisten.