Großflächenkampagne "Ostergrüße" des SPD-Kreisverbands Vorpommern-Rügen mit dem Vorsitzenden Thomas Würdisch

Herausgeber: 1-2-3-Plakate

1. Der Sponsor (Details)
  • Name / Bezeichnung: SPD-Kreisverband Vorpommern-Rügen
  • Rechtsform (bei juristischen Personen): politische Partei
  • Sitz / Anschrift: Olof-Palme-Straße 4, 18439 Stralsund
  • E-Mail-Adresse / Telefonnummer: info@spd-vorpommernruegen.de, 03831 674 5235
  • Name und Funktion des Vertretungsberechtigten (falls zutreffend): Thomas Würdisch, Kreisvorsitzender
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert
  • SPD-Kreisverband Vorpommern-Rügen
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert
  • SPD-Kreisverband Vorpommern-Rügen
4. Zeitraum der Veröffentlichung:
  • 29.03.2026 – 08.04.2026
5. Aggregierte Beträge für die politische Anzeige
  • Eine Dekade: 29.03. – 08.04.2026 / 4.000,00 Euro
6. Aggregierte Beträge für die politische Werbekampagne
  • 4.000,00 Euro
7. Informationen über die Herkunft der Beträge
  • SPD-Kreisverband Vorpommern-Rügen (Mitgliedsbeiträge und Spenden)
8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge:
  • Anzahl an Großflächenplakaten
9. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
  • Politische Informations- und Grußbotschaften des SPD-Kreisverbandes Vorpommern-Rügen (Ostergrüße) sowie allgemeine politische Öffentlichkeitsarbeit
10. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige
  • keine
11. Reichweite der politischen Anzeige:
  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 


Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?

Informationen über den Meldemechanismus

Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900 Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine bei uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden.

Meldeverfahren für politische Anzeigen gemäß VO (EU) 2024/900

Wir sind als Herausgeber politischer Werbung verpflichtet, ein Verfahren zur Entgegennahme von Meldungen über politische Anzeigen bereitzustellen, die möglicherweise nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung entsprechen.

Bitte nehmen Sie folgende Informationen in die Meldung auf, damit wir sie ordnungsgemäß verarbeiten können:

  1. Begründete Erklärung, warum Sie glauben, dass die betreffende politische Anzeige gegen die Verordnung verstößt.
  2. Angaben zur Identifizierung der Anzeige (Anzeigenkennung aus der Transparenzbekanntmachung oder Motiv / Absender der Anzeige, Medium und Erscheinungstag der Anzeige)
  3. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie kontaktieren und Ihnen eine Eingangsbestätigung senden können.

Unbeschadet sonstiger Verwaltungsverfahren oder gerichtlicher Rechtsbehelfe steht Ihnen grundsätzlich nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/900 ein Beschwerderecht bei den zuständigen Behörden zu.

Ihre Meldungen werden durch unsere Mitarbeiter geprüft und unterliegen nicht automatisierten Prüfverfahren.

Rechtliche Grundlage

Dieser Transparenzhinweis wird gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung) bereitgestellt. Die Verordnung verpflichtet Anbieter politischer Werbung zur Offenlegung bestimmter Informationen, um die Transparenz im demokratischen Prozess zu gewährleisten.

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