Verteilung Bilanzflyer im Wahlkreis 29,
Kandidat Marcel Falk

Herausgeber: Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG

1. Der Sponsor (Details)
  • Name / Bezeichnung: SPD-Ortsverein Anklam
  • Rechtsform (bei juristischen Personen): politische Partei (Ortsverein)
  • Sitz / Anschrift: Weißgerberstraße 14, 17489 Greifswald
  • E-Mail-Adresse / Telefonnummer: kv-vg@spd.de, 03834 2500
  • Name und Funktion des Vertretungsberechtigten (falls zutreffend): Bernd Nabert, OV-Vorsitzender
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert
  • SPD-Landesvorstand MV
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert
  • SPD-Ortsverein Anklam
4. Zeitraum der Veröffentlichung:
  • August–September 2026
5. Aggregierte Beträge für die politische Anzeige
  • 2.296,62 Euro (davon Druck: 1.517,27 Euro)
6. Aggregierte Beträge für die politische Werbekampagne
  • 2.296,62 Euro (davon Druck: 1.517,27 Euro)
7. Informationen über die Herkunft der Beträge
  • privat (Spenden, Partei-/Eigenmittel) aus der EU
8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge:
  • Tarif des Presseservice zur Verteilung à Flyer
9. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
  • Politische Informationen des SPD-Ortsvereins Anklam zur Landtagswahl 2026 in MV sowie allgemeine politische Informationen
10. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige
11. Reichweite der politischen Anzeige:
  • Gebiet des Wahlkreises 29 zur Landtagswahl 2026

 

Kandidatenflyer im Wahlkreis 29,
Kandidat Marcel Falk

Sponsor der politischen Anzeige

  1. SPD-Ortsverein Anklam
  2. Weißgerber Str. 14 | 17489 Greifswald
  3. Mail: kv-vg@spd.de

Zahlende Stelle

  1. SPD-Ortsverein Anklam
  2. Weißgerber Str. 14 | 17489 Greifswald
  3. Mail: kv-vg@spd.de

Zeitraum der Veröffentlichung

Bei der politischen Anzeige handelt es sich um Flyer, die im Zusammenhang mit Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum vom 09.08.2026 bis 24.09.2026 veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zur Wahl

Landeswahlleiter: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2026/

Angaben zur Veröffentlichung

Die Flyer erscheinen im Wahlkreis 29 in Mecklenburg-Vorpommern.

Angaben zur Finanzierung

Das Budget für Werbemittel des SPD-Ortsvereins Anklam umfasst 165,00 Euro für den Druck von 5.000 Flyern.

 


Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?

Informationen über den Meldemechanismus

Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900 Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine bei uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden.

Meldeverfahren für politische Anzeigen gemäß VO (EU) 2024/900

Wir sind als Herausgeber politischer Werbung verpflichtet, ein Verfahren zur Entgegennahme von Meldungen über politische Anzeigen bereitzustellen, die möglicherweise nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung entsprechen.

Bitte nehmen Sie folgende Informationen in die Meldung auf, damit wir sie ordnungsgemäß verarbeiten können:

  1. Begründete Erklärung, warum Sie glauben, dass die betreffende politische Anzeige gegen die Verordnung verstößt.
  2. Angaben zur Identifizierung der Anzeige (Anzeigenkennung aus der Transparenzbekanntmachung oder Motiv / Absender der Anzeige, Medium und Erscheinungstag der Anzeige)
  3. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie kontaktieren und Ihnen eine Eingangsbestätigung senden können.

Unbeschadet sonstiger Verwaltungsverfahren oder gerichtlicher Rechtsbehelfe steht Ihnen grundsätzlich nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/900 ein Beschwerderecht bei den zuständigen Behörden zu.

Ihre Meldungen werden durch unsere Mitarbeiter geprüft und unterliegen nicht automatisierten Prüfverfahren.

Rechtliche Grundlage

Dieser Transparenzhinweis wird gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung) bereitgestellt. Die Verordnung verpflichtet Anbieter politischer Werbung zur Offenlegung bestimmter Informationen, um die Transparenz im demokratischen Prozess zu gewährleisten.

 

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