Kontext politischer Werbung: Transparenzerklärung nach TTPA-Verordnung
Transparenzbekanntmachung
gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-VO)
Sponsor der politischen Anzeige
- SPD-Kreisverband Rostock
- Doberaner Str. 6 | 18057 Rostock
- Mail: kv-hro@spd.de
Zahlende Stelle
- SPD-Kreisverband Rostock
- Doberaner Str. 6 | 18057 Rostock
- Mail: kv-hro@spd.de
Zeitraum der Veröffentlichung
Bei der politischen Anzeige handelt es sich um Litfaßsäulenplakate, die im Zusammenhang mit Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum vom 09.08.2026 bis 24.09.2026 veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zur Wahl
Landeswahlleiter: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2026/
Angaben zur Veröffentlichung
Die Plakate erscheinen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Angaben zur Finanzierung
Das Budget für Werbemittel des SPD-Kreisverbands Rostock umfasst 4.148,34 Euro für Agenturleistungen und 1.389,11 Euro für den Druck.
Angaben zum Werbeanbieter / zur Agentur
Ströer SE & Co. KGaA
Anschrift: Ströer-Allee 1, 50999 Rodenkirchen
Telefon: 02236 9645 0
E-Mail: kontakt@stroeer.de
Web: www.stroeer.de
Art der Dienstleistung: Werbeflächenvermietung
Ellerhold Wismar GmbH & Co. KG
Akazienstraße 5–7, 23972 Dorf Mecklenburg
Tel.: +49 3841 7961-0 plakate.wismar@ellerhold.de
E-Mail: plakate.wismar@ellerhold.de
Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?
Informationen über den Meldemechanismus
Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900 Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine bei uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden.
Meldeverfahren für politische Anzeigen gemäß VO (EU) 2024/900
Wir sind als Herausgeber politischer Werbung verpflichtet, ein Verfahren zur Entgegennahme von Meldungen über politische Anzeigen bereitzustellen, die möglicherweise nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung entsprechen.
Bitte nehmen Sie folgende Informationen in die Meldung auf, damit wir sie ordnungsgemäß verarbeiten können:
- Begründete Erklärung, warum Sie glauben, dass die betreffende politische Anzeige gegen die Verordnung verstößt.
- Angaben zur Identifizierung der Anzeige (Anzeigenkennung aus der Transparenzbekanntmachung oder Motiv / Absender der Anzeige, Medium und Erscheinungstag der Anzeige)
- Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie kontaktieren und Ihnen eine Eingangsbestätigung senden können.
Unbeschadet sonstiger Verwaltungsverfahren oder gerichtlicher Rechtsbehelfe steht Ihnen grundsätzlich nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/900 ein Beschwerderecht bei den zuständigen Behörden zu.
Ihre Meldungen werden durch unsere Mitarbeiter geprüft und unterliegen nicht automatisierten Prüfverfahren.
Rechtliche Grundlage
Dieser Transparenzhinweis wird gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung) bereitgestellt. Die Verordnung verpflichtet Anbieter politischer Werbung zur Offenlegung bestimmter Informationen, um die Transparenz im demokratischen Prozess zu gewährleisten.