Transparenzbekanntmachung

gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-VO)

Sponsor der politischen Anzeige

  1. SPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg-Wismar
  2. Doberaner Str. 6, 18057 Rostock
  3. Mail: kv-nwm@spd.de

Zahlende Stelle

  1. SPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg-Wismar
  2. Doberaner Str. 6, 18057 Rostock
  3. Mail: kv-nwm@spd.de

Zeitraum der Veröffentlichung

Bei der politischen Anzeige handelt es sich um Großflächenplakate, die im Zusammenhang mit Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum vom 09.08.2026 bis 24.09.2026 veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zur Wahl

Landeswahlleiter: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2026/

Angaben zur Veröffentlichung

Die Plakate erscheinen im Wahlkreis 27 in Mecklenburg-Vorpommern.

Angaben zur Finanzierung

Das Budget für Werbemittel des SPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg-Wismar umfasst XXX Euro für Agenturleistungen und xxx Euro für den Druck.

Angaben zum Werbeanbieter / zur Agentur

1-2-3-Plakat.de GmbH
Moltkestr. 8, 32257 Bünde
Telefon: 05223 1778-77
E-Mail: info@123plakat.de
Art der Dienstleistung: Werbeflächenvermittlung

Ströer SE & Co. KGaA
Anschrift: Ströer-Allee 1, 50999 Rodenkirchen
Telefon: 02236 9645 0
E-Mail: kontakt@stroeer.de
Web: www.stroeer.de
Art der Dienstleistung: Werbeflächenvermietung

Wesselmann Werbung GmbH
Anschrift: Lohrheidestr. 68-70, 44866 Bochum
Telefon: 02327 3963
E-Mail: mail@wesselmann-werbung.de
Web: wesselmann-werbung.de
Art der Dienstleistung: Werbeflächenvermietung

Staudigl-Druck GmbH & Co. KG
Schützenring 1, D-86609 Donauwörth
Tel.: +49 906 7008-0
E-Mail: info@staudigl-druck.de

 


Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?

Informationen über den Meldemechanismus

Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900 Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine bei uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden.

Meldeverfahren für politische Anzeigen gemäß VO (EU) 2024/900

Wir sind als Herausgeber politischer Werbung verpflichtet, ein Verfahren zur Entgegennahme von Meldungen über politische Anzeigen bereitzustellen, die möglicherweise nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung entsprechen.

Bitte nehmen Sie folgende Informationen in die Meldung auf, damit wir sie ordnungsgemäß verarbeiten können:

  1. Begründete Erklärung, warum Sie glauben, dass die betreffende politische Anzeige gegen die Verordnung verstößt.
  2. Angaben zur Identifizierung der Anzeige (Anzeigenkennung aus der Transparenzbekanntmachung oder Motiv / Absender der Anzeige, Medium und Erscheinungstag der Anzeige)
  3. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie kontaktieren und Ihnen eine Eingangsbestätigung senden können.

Unbeschadet sonstiger Verwaltungsverfahren oder gerichtlicher Rechtsbehelfe steht Ihnen grundsätzlich nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/900 ein Beschwerderecht bei den zuständigen Behörden zu.

Ihre Meldungen werden durch unsere Mitarbeiter geprüft und unterliegen nicht automatisierten Prüfverfahren.

Rechtliche Grundlage

Dieser Transparenzhinweis wird gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung) bereitgestellt. Die Verordnung verpflichtet Anbieter politischer Werbung zur Offenlegung bestimmter Informationen, um die Transparenz im demokratischen Prozess zu gewährleisten.

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