Aufstellung der Liste und Verabschiedung des Programms zur Landtagswahl 2026: Landesvertreterversammlung
-
13. Juni 2026, 10:00 – 16:00
-
Markthalle Wismar
Stockholmer Str. 1
23966 Wismar
Die Landesvertreterversammlung entscheidet über die Landesliste zur Landtagswahl und über das Regierungsprogramm.
Kostenpflichtige Parkplätze stehen am Tagungsort zur Verfügung. Der Bahnhof ist fußläufig ca. 700 Meter vom Veranstaltungsort entfernt.
Presseanmeldung
Vorläufige Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung
-
Konstituierung
a. Wahl der/des Versammlungsleiterin/s
b. Beschlussfassung über die Tagesordnung
c. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
d. Wahl der/des Schriftführerin/s
e. Wahl der Mandatsprüfungs- und Zählkommission
f. Wahl von zwei Mitunterzeichnerinnen/n - Rede der Landesvorsitzenden
- Bericht der Zähl- und Mandatsprüfungskommission
- Wahl der/des Spitzenkandidat*in
- Wahl der weiteren Kandidat*innen für die Landesliste
- Aussprache, Diskussion und Abstimmung des Regierungsprogramms
- Schlusswort der Landesvorsitzenden
*Die vorgeschlagene Tagesordnung beinhaltet alle abzuarbeitende Punkte, die Reihenfolge kann im Zuge der Versammlung angepasst werden.
Vorläufige Geschäftsordnung
(1) Stimmberechtigt sind die von den Landtagswahlkreiskonferenzen gewählten Vertreter*innen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Die Vertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vertreter*innen anwesend sind.
(3) Mit beratender Stimme nehmen an der Landesvertreterversammlung die unter §7, Absatz 3 der Satzung des SPD-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern aufgeführten Personen teil.
(4) Die Vertreterversammlung beschließt eine Geschäfts- und Tagesordnung, wählt eine Sitzungsleitung und die Mitglieder der Zähl- und Mandatsprüfungskommission.
(5) Die Beschlüsse der Landesvertreterversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
(6) Die Redezeit für Diskussionsredner*innen beträgt höchstens drei Minuten.
(7) Die Diskussionsredner*innen erhalten in der Reihenfolge ihrer schriftlichen Wortmeldung das Wort. Die Berichterstatter*innen sowie Antragsteller*innen können außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort erhalten.
(8) Beratungsgegenstände der Vertreterversammlung sind ausschließlich die Gegenstände der beschlossenen Tagesordnung.
(9) Änderungsanträge zum Regierungsprogramm können gestellt werden von den Organisationsgliederungen und den Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene. Sie müssen bis zum 27. Mai, 13:00 Uhr in der Landesgeschäftstelle schriftlich vorgelegen haben. Initiativanträge bedürfen der Schriftform und der Unterstützung durch Unterschrift von zwanzig Vertreter*innen aus drei Kreisverbänden. Initiativanträge müssen 30 Minuten nach Beginn der Landesvertreterversammlung vorliegen.
(10) Kandidat*innen sind die vom Landesvorstand vorgeschlagenen Personen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied, das nach dem Wahlgesetz dazu berechtigt ist, schriftlich seine Kandidatur gegenüber dem Präsidium anmelden. Ferner können stimmberechtigte Vertreter*innen weitere Kandidat*innen vorschlagen. Als Frist gilt grundsätzlich der Aufruf des Präsidiums zu dem entsprechenden Wahlgang.
(11) Das Präsidium ruft die Wahlgänge auf und gibt die Namen der Kandidat*innen bekannt, die vom Landesvorstand vorgeschlagen wurden oder deren Kandidatur bis zum Aufruf des Wahlgangs bekannt gegeben wurde. Es befragt alle Kandidat*innen, ob sie zur Kandidatur bereit sind. Anschließend schließt das Präsidium die Liste der Kandidat*innen und gibt den Wahlschein zum Druck frei.
(12) Das Präsidium stellt die Frage, ob eine Vorstellung erwünscht ist. Wird eine Vorstellung gewünscht, so erfolgt diese in der Reihenfolge der Listenplätze, liegen mehrere Bewerbungen vor, so erfolgt diese in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Kandidat*innen – außer für die Spitzendkandidatur – erhält eine Redezeit von maximal fünf Minuten.
(13) Vertreter*innen können durch Geschäftsordnungsantrag eine Befragung der Kandidat*innen beantragen. Es sind ausschließlich Fragen zu stellen. Das Präsidium kann den Fragesteller*innen das Wort entziehen, wenn nicht erkennbar ist, dass eine Frage gestellt wird. Die Aufrufung der Fragen erfolgt so, dass jeweils in der Reihenfolge der Listenplätze – liegen mehrere Bewerbungen vor, in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen – die Sitzungsleitung Fragen im Block zu einer Person zulässt. Dabei werden jeweils Redner*innenlisten zu jeder/jedem Kandidat*in eröffnet und nach Abfrage der Wortmeldungen sofort geschlossen. Die Fragezeit beträgt maximal eine Minute. Am Ende jedes Frageblocks zu einer Person hat diese Gelegenheit zur Stellungnahme von fünf Minuten.
(14) Vertreter*innen können durch Geschäftsordnungsantrag eine Personalaussprache herbeiführen. Ist der Geschäftsordnungsantrag erfolgreich, so hat das Präsidium dafür Sorge zu tragen, dass die Medienvertreter*innen sowie alle Gäste den Tagungsraum verlassen. Die Personalaussprache erfolgt so, dass jeweils in der Reihenfolge der Listenplätze – liegen mehrere Bewerbungen vor, so in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen – das Präsidium Wortmeldungen im Block zu einer Person zulässt. Dabei werden jeweils Redner*innenlisten zu jeder/jedem Kandidat*in eröffnet und nach Abfrage der Wortmeldungen sofort geschlossen. Die Redezeit beträgt maximal drei Minuten. Am Ende jedes Ausspracheblocks zu einer Person hat diese Gelegenheit zur Stellungnahme von fünf Minuten. Im Anschluss an die Personalaussprache ist die Öffentlichkeit des Parteitages wieder herzustellen.
(15) Das Präsidium eröffnet den Wahlgang, indem es zunächst das Wahlverfahren erklärt und dann dazu auffordert, die Wahlscheine auszuteilen. Die Sitzungsleitung stellt fest, ob alle Vertreter*innen einen Wahlschein erhalten haben. Die Sitzungsleitung fordert die Vertreter*innen zur Wahl auf und lässt anschließend die Wahlscheine einsammeln. Die Sitzungsleitung stellt fest, ob alle Delegierten ihren Wahlschein abgeben konnten und schließt anschließend den Wahlgang. Ist der Wahlgang abgeschlossen, so beginnt die Auszählung der Stimmen.
(16) Auf Aufforderung Die Sitzungsleitung gibt die Zähl- und Mandatsprüfungskommission das Wahlergebnis bekannt. Ist der Wahlgang erfolgreich gewesen, fragt das Präsidium die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. Ist der Wahlgang nicht erfolgreich, fragt das Präsidium die Kandidat*innen, ob sie für den nächsten Wahlgang zur Verfügung stehen. Das Präsidium stellt die Kandidierendenliste für den nächsten Wahlgang fest und gibt den Wahlschein zum Druck frei. Eine weitere Vorstellung, Befragung oder Personalaussprache erfolgt nicht.
(17) Anträge zur Geschäftsordnung werden mündlich gestellt. Bei Antrag auf Ende der Debatte werden die noch auf der Redner*innenliste stehenden Redner*innen nicht mehr berücksichtigt. Bei Antrag auf Schluss der Redner*innenliste wird diese verlesen und bei dem/der letzten Redner*in abgeschlossen. Zum Antrag zur Geschäftsordnung kann eine Gegenrede gehalten werden. Die Redezeit bei Geschäftsordnungsdebatten beträgt zwei Minuten.
(18) Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Debatte zulässig.
(19) Die Geschäftsordnung wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter*innen beschlossen und kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Delegierten verändert werden.