Zum Inhalt springen

5. August 2020: Mund-Nasen-Schutz an Schulen

... ab Klassenstufe 5 sowie für Angestellte auf dem Schulgelände. NICHT im Unterricht, nur außerhalb der Klassenräume.

Ab heute, 05. August 2020, gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse sowie Angestellte und weitere Personen auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden verpflichtend einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.
Ausgenommen sind Kinder und Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Nur so können wir einen sicheren Schulbetrieb gewährleisten.

Vorherige Meldung: Landtagswahl '21: Patrick Dahlemann als Direktkandidat für Region Torgelow

Nächste Meldung: Landtagswahl '21: Anna-Konstanze Schröder als Direktkandidatin für Region Demmin

Alle Meldungen