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Lobbyismus Korruption Politik Foto: crsp media / freepik com

18. März 2021: SPD-Bundestagskandidat*innen in MV lehnen Nebentätigkeiten ab

Nach den Enthüllungen um Bestechlichkeit, Maskendeals und Nebentätigkeiten von mehreren Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben mehrere Kandidatinnen und Kandidaten der SPD für die Bundestagswahl eine Selbstverpflichtung in Bezug auf Nebentätigkeiten unterzeichnet.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD in Mecklenburg-Vorpommern, Reem Alabali-Radovan (Wahlkreis 12), Frank Junge (Wahlkreis 13), Katrin Zschau (Wahlkreis 14), Anna Katharina Kassautzki (Wahlkreis 15), Erik von Malottki (Wahlkreis 16) und Johannes Arlt (Wahlkreis 17) unterstützen diese Selbstverpflichtung.

"Korruption, Bereicherung, Bestechlichkeit und Vorteilsnahme: Mit diesen Begrifflichkeiten assoziieren die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gegenwärtig die Politik. Die Verstrickungen von Karin Strenz, Axel Fischer und Mark Hauptmann zum autokratischen System in Aserbaidschan, die Lobbyismus-Affäre um Philipp Amthor und nun das Abkassieren bei Maskendeals von Georg Nüsslein und Nikolas Löbel haben gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Seit Jahren sträubt sich die Union gegen schärfere Transparenzrichtlinien. Das ständige Wegsehen von CDU und CSU hat dazu beigetragen, dass sich Abgeordnete gierig die Taschen füllen konnten und wir nun mit einem riesigen Vertrauensverlust in die Politik zu kämpfen haben.

Zudem erzielen vor allem Abgeordnete der Union extrem hohe Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Damit muss Schluss sein! Wer die Arbeit als Bundestagsabgeordnete*r ernst nimmt, wer viel Arbeit und Leidenschaft in die Betreuung des eigenen Wahlkreises steckt, hat unserer Ansicht nach gar keine Zeit, um einer Nebentätigkeit nachzugehen. Und das ist auch nicht notwendig. Abgeordnete werden von den Steuerzahlern auskömmlich bezahlt und verdienen ein Vielfaches des deutschen Durchschnittseinkommens. Eine Nebentätigkeit ist somit nicht notwendig.

Deshalb unterzeichnen auch wir die Selbstverpflichtung zu vollständiger Transparenz bei Nebeneinkünften. Diese sollen vollständig auf Euro und Cent offen gelegt werden. Jeden zusätzlich verdienten Euro wollen wir spenden. Grundsätzlich lehnen wir bezahlte Nebentätigkeiten neben dem Mandat ab. Zudem wollen wir unsere Steuererklärung aus der Zeit als Abgeordnete veröffentlichen. Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einem deutlich schärferen Lobbyregister, besseren Transparenzrichtlinien und der Ahndung von Bestechlichkeit als Verbrechen.

All diese Schritte sind notwendig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik zurückzugewinnen. Und wir fordern die CDU Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere ihren Spitzenkandidaten Philipp Amthor eindringlich auf, diesen Appell ebenfalls zu unterzeichnen. Philipp Amthor kann zeigen, dass er es mit seiner Läuterung ernst meint und zukünftig keinerlei bezahlter Lobbytätigkeit mehr nachkommen wird.“

Selbstverpflichtung

Die bisherigen Regelungen für Nebenverdienste von Bundestagsabgeordneten, deren Zusammenarbeit mit Lobbyist*innen und die rechtlichen Vorschriften zur Wahrung der Unabhängigkeit der Mandatsträger*innen sind löchrig. Dies führt nicht zuletzt zu Erosion des Vertrauens in den deutschen Bundestag. Die Wahl in den deutschen Bundestag ist eine Verpflichtung, sich mit aller Kraft und Zeit für die Belange der gesamten Gesellschaft einzusetzen. Abgeordnete erhalten für ihre Arbeit auskömmliche finanzielle Mittel, die das durchschnittliche Einkommen in Deutschland um ein vielfaches übersteigen. Es gibt damit keine monetären Notwendigkeiten für finanziell vergütete Nebentätigkeiten, die von Bundestagsabgeordneten während der Dauer ihres Mandats ausgeübt werden.

Gegenwärtig werden die Nebeneinkünfte von Abgeordneten in zehn Stufen veröffentlicht, eine genaue Berechnung der tatsächlich erhalten Gelder ist damit deutlich erschwert, gerade weil die letzte Stufe ungenau von Einkommen über 250.000,00 Euro spricht und damit nach oben offen ist. Ebenso können unter bestimmten Voraussetzungen die Auftragsgeber von angenommenen Mandate im Rahmen einer Tätigkeit als Anwält*in oder als Berater*in nicht veröffentlicht werden, sondern lediglich deren Branchen oder anonymisierte Kürzel. Damit bleibt die Öffentlichkeit häufig im Dunkeln und mögliche Interessenkonflikte bleiben somit verborgen. Wir sind davon überzeugt, dass wir für die Arbeit im Bundestag eine weitreichende Transparenz und Offenheit benötigen, um das Vertrauen der Menschen in unsere demokratischen Institutionen und Prozesse zu stärken.

Deshalb verpflichten wir uns im Zuge unserer Kandidatur für den 20. Bundestag zu folgenden Punkten:

1. Ich verpflichte mich zu konsequenter Transparenz. Ich werde als Abgeordnete/Abgeordneter alle etwaigen Nebeneinkünfte auf Euro und Cent genau offenlegen.

2. Ich werde alle Aktien oder vergleichbare Wertpapiere sowie Unternehmensbeteiligungen veröffentlichen.

3. Ich werde keine bezahlten Lobbytätigkeiten neben meinem Bundestagsmandat annehmen.

4. Ich werde alle Nebeneinkünfte neben meiner Abgeordnetendiät spenden und mich dafür einsetzen, dass diese zukünftig mit der Diät verrechnet werden.

Wir bieten allen anderen Kandidierenden demokratischer Parteien an, diese Selbstverpflichtung gemeinsam mit uns zu unterzeichnen.

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