
19. April 2021: Härtefallregeln für Fahr- und Flugschulen
Es gibt im Lockdown eine Härtefallregelung für Fahr- und Flugschulen. Das gilt sowohl für Fahr-/Flugerlaubnis-Erwerb, wenn dieser zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt wird, als auch für die Fahrschüler*innen, die kurz vor der praktischen Fahrprüfung stehen.
Der Theorie-Unterricht kann online abgehalten werden.
Allen Prüflingen wünschen wir viel Erfolg!
Lockdown: Härtefallregelungen für Fahr- und Flugschulen
Der aktuell entschiedene, weitreichende Lockdown für Mecklenburg-Vorpommern wird trotz der Schließung auch von Fahr- und Flugschulen weiterhin den Fahrerlaubnis-Erwerb und Maßnahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung ermöglichen, wenn diese zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt werden.