Härtefallregeln für Fahr- und Flugschulen

SPD M-V
Wichtig für alle Fahr- und Flugschüler*innen sowie ihre Ausbildungsstätten!
Es gibt im Lockdown eine Härtefallregelung für Fahr- und Flugschulen. Das gilt sowohl für Fahr-/Flugerlaubnis-Erwerb, wenn dieser zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt wird, als auch für die Fahrschüler*innen, die kurz vor der praktischen Fahrprüfung stehen.
Der Theorie-Unterricht kann online abgehalten werden.
Allen Prüflingen wünschen wir viel Erfolg!