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SPD Haertefallregeln fuer Fahr und Flugschulen Foto: SPD M-V

19. April 2021: Härtefallregeln für Fahr- und Flugschulen

Wichtig für alle Fahr- und Flugschüler*innen sowie ihre Ausbildungsstätten!

Es gibt im Lockdown eine Härtefallregelung für Fahr- und Flugschulen. Das gilt sowohl für Fahr-/Flugerlaubnis-Erwerb, wenn dieser zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt wird, als auch für die Fahrschüler*innen, die kurz vor der praktischen Fahrprüfung stehen.

Der Theorie-Unterricht kann online abgehalten werden.

Allen Prüflingen wünschen wir viel Erfolg!

Lockdown: Härtefallregelungen für Fahr- und Flugschulen

Der aktuell entschiedene, weitreichende Lockdown für Mecklenburg-Vorpommern wird trotz der Schließung auch von Fahr- und Flugschulen weiterhin den Fahrerlaubnis-Erwerb und Maßnahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung ermöglichen, wenn diese zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt werden.

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