Die Sprecherin der SPD-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern im Deutschen Bundestag, Sonja Steffen, spricht sich dafür aus, mit den für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mitteln Familien zu unterstützen: „Das Betreuungsgeld führte in die Sackgasse – und zwar sowohl für die Frauen als auch die Kinder. Ich als Haushälterin werde mich dafür einsetzen, dass das Geld da bleibt, wo es vorgesehen war, dass es jedoch vernünftiger und moderner eingesetzt wird: in die Ganztagsbetreuung der Kinder.“

Gemeinsam mit Manuela Schwesig kämpfe man dafür, dass das Geld auch zukünftig Familien zugutekommt und die Qualität von Kitas noch weiter verbessert wird. „Das ist gut für die Frauen, die sich dann auch ihrem Beruf widmen können, und wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus. Gut für die Kinder ist es allemal“, so Sonja Steffen weiter. Man brauche das Geld dringend, weil die Kitas und Schulen nicht zuletzt aufgrund der stark steigenden Zahlen von Zuwanderern zukünftig wieder voll sein dürften. Und dort, bei der Bildung, fange die Integration schließlich an.

Manuela Schwesig
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, SPD, wird heute den Haushaltsentwurf 2016 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorstellen, über den im Plenum in erster Lesung beraten wird.

Der Einzelplan 17 des BMFSFJ für 2016 umfasst mit 9.182.971 Milliarden Euro fast 650 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr 2015. Der steigende Etat belegt, dass die von Ministerin Manuela Schwesig und der SPD erfolgreich eingebrachten Gesetze wirken. Besonders hervorzuheben sind das ElterngeldPlus, die zehntägige Auszeit für pflegende Angehörige und das neue Bundesprogramm „Demokratie leben“.

Aufgrund der dramatischen Flüchtlingslage wird es im Zuge der Haushaltsberatungen sicherlich auch im Einzelplan 17 zu großen Verschiebungen kommen. Bei den Flüchtlingen liegt unser Augenmerk auf Obhut und Integration. Unter den vielen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, sind auch viele Kinder. Manche kommen ohne Eltern oder Verwandte und haben eine traumatische, teils monatelange und lebensgefährliche Flucht hinter sich. Diesen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss unsere besondere Hilfe und Fürsorge gelten.

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